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Bei Bedarf organisieren wir die folgenden Schulungen für Ihre Mitarbeiter:

Ersthelfer sind in der Ersten Hilfe ausgebildete Personen.

Die erforderliche Anzahl richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten im Betrieb:

  • bei 2 bis 20 Beschäftigten ist ein Ersthelfer erforderlich

  • bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelbetrieben müssen 5 % der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein

bei sonstigen Betrieben 10 %.

Die Ausbildung zum Ersthelfer im Umfang von neun Unterrichtseinheiten und die regelmäßige Fortbildung (alle zwei Jahre) muss bei einer „ermächtigten Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“. In der Regel sind, dass das Rote Kreuz, die Johanniter-Unfallhilfe, der Malteser-Hilfsdienst und andere Anbieter.

Ersthelfer ersetzen nicht den Arzt, sie können aber bei Unfällen oft die entscheidende erste Hilfe leisten.